Neues Energiegesetz im Kanton Zürich

Nach mehreren Monaten Beratung hat der Zürcher Kantonsrat heute alle Artikel des revidierten Energiegesetzes beraten. Die Redaktionskommission wird noch letzte Details besprechen, bevor es zur Schlussabstimmung kommt. Diese sollte aber nur noch Formsache sein.
22.2.2021 - Die Revision des Energiegesetzes im Kanton Zürich hat einen langen Weg hinter sich und spiegelt die gesellschaftlichen Umwälzungen der letzten Jahren im Hinblick auf die Energie- und Klimapolitik. Alt-Regierungsrat Kägi schickte ein Gesetz in die Vernehmlassung welches wenige Änderungen mit sich brachte und die MuKEn 2014 nicht vollständig übernahm. Unter der Neubesetzung des Kantonsrates und dem neuen Regierungsrat Neukom wurde die Revision angepasst und im vergangenen Sommer an das Parlament verabschiedet. Dieses hat heute alle Artikel zu Ende beraten und damit eine weitergehende Lösung als die MuKEn 2014 für die Schlussabstimmung vorbereitet.
Die wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes sind:
- Der Energiebedarf für Neubauten muss ohne CO2 Emissionen gedeckt werden.
- Die Effizienzvorschriften für Neubauten orientieren sich an den MuKEn 2014.
- Bei einem Heizungsersatz müssen fossile Heizungen durch erneuerbare Heizungen ersetzt werden, wenn diese über die Lebenskosten nicht mehr als 5% teurer sind. Gasheizungen dürfen weiterhin eingesetzt werden, wenn mit Zertifikaten nachgewiesen wird, dass erneuerbare Energie verwendet wird.
- Neubauten müssen einen Teil ihrer Energie selber erzeugen. Explizit werden auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch als
- Elektroheizungen müssen bis 2030 ersetzt werden
- In Nichtwohnbauten müssen innerhalb drei Jahren nach Inbetriebnahme eine sogenannte Betriebsoptimierung durchgeführt werden. Damit soll der geplante Energieverbrauch dieser Gebäude mit der Realität abgeglichen werden und - wo nötig – Massnahmen ergriffen werden, um Energieverluste zu vermeiden.
Die AEE SUISSE und ihr kantonaler Partner die Neue Energie Zürich begrüssen das neue Gesetz. Im Vorfeld der Besprechungen wurde aus bürgerlichem Lager ein Referendum angedroht. Sollte es zu einer Volksabstimmung kommen, werden wir uns im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein JA einsetzen.